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Seite 1. Schlagzeilen. Prognose anderer Staaten: Wann endet der Krieg in der Ukraine? | tagesschau.de Krieg in der Ukraine: Russland plant Bahnlinie in den Donbass.Die Ampelkoalition und der Krieg. Wie Bärbel Bas einmal eine Chance verpasste – … Kriegsfolge. Fast 150.000 ukrainische Kinder und Jugendliche an deutschen … https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-ukraine-dienstag-141.html Ähnliche Fragen. Was macht man im Krieg? Was versteht man unter einem Krieg? Wann spricht man von einem Krieg?Was sind die Ursachen für Krieg? Videos. AKTUELLE MILITÄRISCHE LAGE IM UKRAINE-KRIEG: Angst … PUTINS KRIEG: Ukrainer unter massiven Druck – Russen … UKRAINE-KRIEG: Das ist Putins nächstes Ziel – «Da … Alle anzeigen à https://de.wikipedia.org/wiki/Krieg https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/17756/krieg/ https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/ k/krieg.html Bilder zu Krieg. china. ukraine krise. belarus. kiew. kalter krieg. Alle anzeigen à https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/krieg-in-der-ukraine https://www.ndr.de/nachrich ten/info/Ukraine-Krieg-Bundeskabinett-billigt-Gesetz-zur-Versorger-Rettung,russlandkrise100.html https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-07/krieg-ukraine-russland-kriegswirtschaft?utm_referrer= https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F Verwandte Suchanfragen. krieg aktuell. krieg 2022. krieg in deutsch land, krieg ukraine. die schlimmsten kriege. längster krieg. krieg duden. krieg russland.
Wikipedia: Von Link zu Link zum richtigen Begriff. Artikel 1 Alle Menschen sind Freiheit – Zwang – Philosophie – Weltkrieg – Krieg und Gleichheit – Politik – Macht – Krieg an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Solidarität – Ethik – Moral – Militärjargon – Dreissigjähriger Krieg – Religionskrieg – Krieg begegnen. Artikel 2 Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied – Konventionen – konventionelle Kriegsführung – Krieg, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein Unterschied – Sozialökonomie – Sozialpolitik – erster Weltkrieg – Krieg gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person – Mensch – anthropogen – Existentielles Risiko – Atomkrieg – Krieg angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. Artikel 3 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben – Tod – Krieg, Freiheit – Aufklärung – Naturrecht – Krieg und Sicherheit – Risiko – Krieg der Person. Artikel 4 Niemand darf in Sklaverei – Menschenwürde – Angriffskrieg – Krieg oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel – Rassismus – Ideologie – Gesellschaft – Krieg sind in allen ihren Formen verboten. Artikel 5 Niemand darf der Folter – Wille – Handlung – gerechter Krieg – Krieg oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 6 Jeder Mensch hat das Recht, überall als Rechtsfähigkeit – Recht – Ritual – Bestattung – Massengrab – Schlacht – Militär anerkannt zu werden. Artikel 7 Alle Menschen sind vor dem Gesetz Gleichheit – Französische Revolution – Koalitionskrieg – Krieg und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz – Rechtsprechung – Strafbarkeit – Sanktion – Wirtschaftssanktion – Embargo – Kriegswaffe – Kriegsführung – Krieg. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und Das Kriegsrecht ist Teil des Völkerrechts.gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Artikel 8 Jeder Mensch hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – UN-Menschenrechtskommission – Völkermord – Kriegsverbrechen – Krieg bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die die ihm nach der Verfassung – Staatenverbund – Souveränität – Gewaltmonopol des Staates – Fehde – Krieg oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft – Freiheitsentziehung – Bundesverfassungsgericht – Krieg gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 Jeder Mensch hatbei der Feststellung der eigenen Rechte und Pflicht – Autorität – Gehorsam – Militärischer Befehl – Strategischer Sieg – Kriegskunst – Krieg sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren – Rechtsstreit – Eskalation – Krieg vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Artikel 11 1. Jeder Mensch, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als Unschuld – Täter – Beihilfe – Vernichtungslager – Annexion – Krieg zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. 2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht Strafbarkeit – Tatbestand – Dasein – Existenz – Evolution – Gott – Kriegsgottheit – Heiliger Krieg – Krieg war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. Artikel 12 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in das eigene Privatleben, die eigene Familie – Pater familias– Römisches Bürgerrecht – Wehrdienst – Infanterie – Krieg, die eigene Wohnung und den eigenen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen der eigenen Ehre – Adel – Soziale Schicht – Gerechtigkeit – Kriegsverbrecherprozess – Krieg und des eigenen Rufes ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Artikel 13 1. Jeder Mensch hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und den Aufenthaltsort – Wohnsitz – Habitat – Weltraum – Kalter Krieg – Stellvertreterkrieg – Krieg frei zu wählen. 2. Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land– Reichsritterschaft – Mediatisierung – Enklave – Exklave – Diplomatie – Win-win – Konflikt – Krieg, einschließlich des eigenen, zu verlassen und in das eigene Land zurückzukehren. Artikel 14 1. Jeder Mensch hat das Ein Angriffskrieg ist nach dem Kriegsrecht verboten. Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl – Kriegsflüchtling – Krieg zu suchen und zu genießen. 2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung – Urteil – Rechtskraft – Rechtsfrieden – Ersitzung– Kulturgut – Krieg, die tatsächlich aufgrund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder aufgrund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinte Nationen – Frieden – Krieg verstoßen. Artikel 15 1. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit – Nationalität – Verfassungspatriotismus – Zivilreligion – Gemeinwesen – De re publica – Staatstheorie – Krieg. 2. Niemandem darf die eigene Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, die Staatsangehörigkeit – Gemeinschaft – Bundesstaat – Autonomie – Sicherheitspolitik – Streitkräfte – Privates Sicherheits- und Militärunternehmen – Krieg zu wechseln. Artikel 16 1. Heiratsfähige Menschen haben ohne Beschränkung aufgrund von rassistischen Zuschreibungen, aufgrund der Staatsangehörigkeit
oder der Religion das Recht, zu Heiraten – Hochzeit – Zeus – Athene – Kampf – Krieg und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. 2. Eine Ehe – Zeremonie – Diplomatisches Protokoll – Krieg darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatt_innen geschlossen werden. 3. Die Familie – Heterosexualität – Sexuelle Revolution – Feminismus – Frauenrechte – Krieg ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. Artikel 17 1. Jeder Mensch hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum – Grenzstein – Grundstück – Erbbaurecht – Erbpacht – Grundeigentum – Krieg innezuhaben. 2. Niemand darf willkürlich des Eigentum – Entschädigung – Reparationen – Krieg beraubt werden. Artikel 18 Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken – Denken – Leistungssport – Ernährung – Nahrung – Denksport – Denkspiele – Krieg, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion – Kreuzzug – Kreuzzug gegen Mahdia – Krieg oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Artikel 19 Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinung – Volkskunde – Ethnologie – Volk – Krieg ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen – Morsecode – Funktechnik – Störsender – Wehrmacht – Bundeswehr – Krieg und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu Versammlung – Demonstration – Friedensbewegung – Krieg und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. 2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung – Personenvereinigung – Verbindung – Schweiz – Liste Schweizer Generäle – Krieg anzugehören. Artikel 21 1. Jeder Mensch hat das Recht, an der Gestaltung – Umwelt – Umweltbewegung – Umweltschutz – Umweltschaden – Krieg der öffentlichen Angelegenheiten des eigenen Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter_innen mitzuwirken. 2. Jeder Mensch hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Amt – Amtsträger – Beamter – Soldat – Krieg im eigenen Lande. 3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahl – Behinderung – Krieg mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. Artikel 22 Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf Soziale Sicherheit – Sozialhilfe – Entwicklungsland – Entwicklungspolitik – Krieg und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss – Epikureismus – Eudaimonie – Glück – Flow – Krieg der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für die eigene Würde und die freie Entwicklung der eigenen Persönlichkeit unentbehrlich sind. Artikel 23 1. Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit – Erwerbstätigkeit – Ministerium – Bundesstaat – Deutsche Demokratische Republik – Ministerium für Nationale Verteidigung – Hauptnachrichtenzentrale des Ministeriums für Nationale Verteidigung – Krieg, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. 2. Jeder Mensch, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn – Arbeitsentgelt – Geld – Transaktion – Tausch – Tauschvertrag – Geldmangel – Krieg für gleiche Arbeit. 3. Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und der eigenen Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz – Universalienproblem – Philosophie – Philosophie der Neuzeit – Krieg sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. 4. Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutz der eigenen Interessen Gewerkschaft – Interessenvertretung – Lobbyismus – Biotechnologie – Chemie – Chemische Waffe – Krieg zu bilden und solchen beizutreten. Artikel 24 Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit – Zeitintervall – Wachstum – Bruttoinlandsprodukt – Lagerhaltung – Logistik – Nachschub – Heer – Teilstreitkraft – Krieg und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub – Sonderurlaub – Sonderurlaubsverordnung – Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung – Reserve – Mobilmachung – Demobilisierung – Krieg. Artikel 25 1. Jeder Mensch hat das Recht auf einen Lebensstandard, der Gesundheit – Gesundheitswissenschaften – Public Health – Herzinfarkt – Fehlernährung – Krieg und Wohl für sich selbst und die eigene Familie gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit – Fähigkeit – Psychologische Diagnostik – Psychologie – Politische Psychologie – Krieg, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust der eigenen Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. 2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge – Barmherzigkeit – Vergebung – Begnadigung – Strafe – Todesstrafe – Krieg und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. Artikel 26 1. Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung – Bildungsökonomik – Wirtschaftswissenschaft – Wirtschaft – Kriegswirtschaft – Krieg. Die Bildung ist unentgeltlich, zumindest der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht
müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. 2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung – Freie Entfaltung der Persönlichkeit – Humanismus – Tugend – Kameradschaft – Dienstpflicht – Zivile Dienstpflicht – Krieg der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen Gruppen, unabhängig von Herkunft und Religion, beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. 3. Die Eltern – Mutterschaftsgeld – Pflichtversicherung – Versicherung – Hausratversicherung – Krieg haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteilwerden soll. Artikel 27 1. Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Kunst – Totalitarismus – Diktatur – Staatstheorie – Krieg zu erfreuen Die Abgrenzung zu einem Angriffskrieg ist dabei aber nicht immer klar. und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. 2. Alle Menschen haben das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihnen als Urheber_innen von Werken der Wissenschaft – Einzelwissenschaft – Wirtschaftswissenschaft – Krieg, Literatur oder Kunst erwachsen. Artikel 28 Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung – Öffentliche Ordnung – Bundesverfassungsgericht – Deutschland – Kriegsschuldfrage – Krieg, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. Artikel 29 1. Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft – Bundesstaat – Staat – Zentralbank – Staatsfinanzen – Krieg, in der allein die freie und volle Entfaltung der eigenen Persönlichkeit möglich ist. 2. Jeder Mensch ist bei der Ausübung der eigenen Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung – Status quo – Politische Grenze – Krieg und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. 3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Ziel – Politik – Politikwissenschaft – Politische Geschichte – Krieg und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden. Artikel 30 Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung – Begründung – Wahrheit – Irrtum – Lüge – Not – Notstand – Ausnahmezustand – Belagerungszustand – Krieg verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

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